Urlauber haben Recht auf Abhilfe bei Reisemängeln
Urlauber haben Recht auf Abhilfe bei Reisemängeln
HEILBRONN - Verbraucherschützer haben Urlauber auf ihre Rechte bei Reisemängeln aufmerksam gemacht.
Die Interessenvereinigung Geld und Verbraucher meinte heute, "Reisende müssen ständigen Fäkaliengeruch im Speisesaal oder Kakerlaken im Hotelzimmer nicht hinnehmen". Bereits am Urlaubsort ist es das gute Recht des Urlaubers, den Veranstalter oder dessen lokalen Vertreter aufzufordern, Abhilfe zu schaffen. Sofern dies nicht oder nur unzureichend geschieht, kann der Kunde nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub auf eine Teilerstattung des Reisepreises pochen.
06.04.2004, Quelle: mediatainer
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