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Eigene Altersvorsorge vor Elternunterhalt



Eigene Altersvorsorge vor Elternunterhalt

KARLSRUHE - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern die eigene Altersversorgung Vorrang vor dem Elternunterhalt hat.

Dieses Urteil wurde heute in Karlsruhe bekannt gegeben. Als Begründung wurde angegeben, dass die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr für eine angemessene Altersversorgung ausreichen wird. Aus diesem Grund dürfen Unterhaltspflichtige neben den Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse weitere fünf Prozent ihres Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Vorsorge einsetzen. Andernfalls können Eltern im Alter ihre Kinder zu Unterhaltszahlungen auffordern.

06.04.2004, Quelle: mediatainer

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