Welteke bekommt Unterstützung von Staatsrechtler
Welteke bekommt Unterstützung von Staatsrechtler
HAMBURG - Der wegen eines Urlaubs auf Kosten der Dresdner Bank in die Kritik geratene Bundesbank-Präsident Ernst Welteke hat Schützenhilfe vom Kölner Staatsrechtler Klaus Stern bekommen: Nach dem Bundesbank-Gesetz steht der Annahme von Geschenken nichts im Wege.
In einem Interview mit der "Financial Times Deutschland" sagte Stern, dass Welteke nicht dem Besamtengesetz unterliege, das die Annahme von Geschenken verbietet. "Der Umgang mit Geschenken ist im Bundesbankgesetz nicht geregelt", so der Staatsrechtler. Seiner Meinung nach könnte man sich allerdings auf das Bundesministergesetz berufen, da auch beim Präsidenten der Bundesbank von einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zu sprechen sei. Dann hätte Welteke wie alle Minister bei Geschenken "Mitteilung zu machen, die sie in Bezug auf ihr Amt erhalten".
Ernst Welteke hatte vor zwei Jahren auf Einladung der Dresdner Bank zusammen mit seiner Familie den Jahreswechsel in Berlin verbracht. Die Kosten für den Aufenthalt beliefen sich auf rund 7.600 Euro. Der Bundesbank-Chef hatte bereits gestern erklärt, dass er sich keiner Schuld bewusst sei. Mittlerweile haben aber sowohl er als auch die Bundesbank angekündigt, die Rechnung nachträglich zu übernehmen.
06.04.2004, Quelle: mediatainer
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